ARD und ZDF kommen ohne Bundestagsübertragung ihrem Informationsauftrag nicht nach

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in dankenswerter Klarheit ARD und ZDF dafür kritisiert, dass sie die konstituierende Sitzung des 17. Deutschen Bundestags nicht in ihren Hauptprogrammen übertragen haben. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Öffentlich-Rechtlichen der Unterhaltung den Vorrang vor der Information geben. Denn ihr Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag ist die einzige Rechtfertigung für ihre Gebührenfinanzierung.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen 7,26 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Kein Besitzer eines gebührenpflichtigen Radio-, PC- oder Fernsehgerätes kann sich der Zahlung der Rundfunkgebühr entziehen, es sei denn, er ist aus sozialen Gründen davon befreit.

Eine Live-Übertragung boten die Öffentlich-Rechtlichen nur in ihrem Ereignis- und Dokumentationskanal Phoenix. In einem Spartenkanal versendet sich ein für das Funktionieren einer Demokratie zentrales Ereignis wie die Konstituierung des Parlaments.

Die stiefmütterliche Behandlung des Deutschen Bundestages durch die Öffentlich-Rechtlichen ist ein schon länger andauerndes Ärgernis. Zwar hat Phoenix ausgeweitete Übertragungen der Sitzungen zugesagt, eine Praxis, die wir nach einem Jahr überprüfen werden. Aber dass ein herausragendes Ereignis wie die Bundestagskonstituierung nicht der Aufnahme in die Hauptprogramme für wert befunden wird, bleibt unverständlich. Daher halten wir an dem Projekt eines eigenen Bundestagskanals als möglicher Alternative fest. Denn die Vermittlung unseres Parlamentarismus an möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bleibt für uns eine immer währende Aufgabe.

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