SPD will saarländische Eigenheimbesitzer steuerlich schwer belasten – Mietpreise von Strafsteuer ebenfalls betroffen

Die CDU-Landtagsfraktion lehnt eine steuerliche Maximalbelastung saarländischer Eigenheimbesitzer, wie sie die SPD am kommenden Donnerstag mit einem Antrag im Landtag des Saarlandes indirekt einfordert, strikt ab. Helma Kuhn-Theis, stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende: „Die CDU sagt nein zur SPD-Strafsteuer für saarländische Häuslebauer. Jeder Saarländer, der im Wohneigentum lebt, hat sich sein Häuschen oder seine Eigentumswohnung in der Regel mit viel Fleiß, großen Entbehrungen und durch Unterstützung seiner Familie im Wortsinn verdient. Eine Bestrafung der Häuslebauer im Saarland, wie sie die SPD nun einfordert, lehnt die CDU ab.“

Die SPD will mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer 20 Mrd. Euro in den Bundeshaushalt spülen. Dieser fiktionale Betrag kann nur erwirtschaftet werden, wenn die Grundsteuer nach den Vorstellungen der SPD maximal erhöht wird.

Auf andere Art wäre ein Vermögenssteuerertrag von 20 Mrd. Euro nicht zu erzielen, wie Erfahrungswerte aus der Zeit der Vermögenssteuer der Vergangenheit zeigen. Damals belief sich das Steueraufkommen der Vermögenssteuer auf runde 4,5 Milliarden Euro. Helma Kuhn-Theis: „Um also auf die von der Saar-SPD vorgerechneten 20 Millarden Steuereinnahmen zu kommen, muss die Grundsteuer bis zur Schmerzgrenze angehoben werden. Das trifft in ganz besonderer Weise diejenigen Saarländerinnen und Saarländer, die sich ein eigenes Häuschen gebaut haben. Diese Strafaktion der SPD gegen alle saarländischen Häuslebauer lehnt die CDU ab.“ Die stellvertretende CDU-Fraktionschefin erinnert daran, dass höhere Grundsteuern sich früher oder später auch auf die Mietpreise auswirken werden.

Das Saarland ist noch immer das Bundesland mit der höchsten Eigenheimdichte. Darum ist es geradezu fahrlässig, als SPD eine Strafbesteuerung der Häuslebauer zu fordern. Helma Kuhn-Theis: „Die SPD-Häuschensteuer ist blanker Unsinn. Sie bestraft und belastet die Saarländerinnen und Saarländer, die Wohneigentum besitzen und ist damit als untauglicher Vorschlag ein Fall für den Papierkorb.“

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