Kramp-Karrenbauer: Leiharbeit als Chance für Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben
Im Zuge der Diskussionen um die Forderung nach einem Mindestlohn in der Zeitarbeit bezieht Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport klar Stellung.
„Oberstes Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik ist die Sicherung und Schaffung menschenwürdiger Beschäftigung, insbesondere in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen“, sagt Kramp-Karrenbauer, „jeder und jede Beschäftigte soll ein Existenz sicherndes Einkommen erzielen können, das ausreichend arbeits- und sozialrechtlich geregelt ist.“ Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die Zeitarbeit gerade Langzeitarbeitslosen Chancen auf Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bietet. „Diese Chance gilt es zu erhalten“, sagt Kramp-Karrenbauer, „aber es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen in Deutschland die Leiharbeit ausschließlich zur Kostendämpfung nutzen indem sie festangestellte Mitarbeiter entlassen, um sie anschließend dauerhaft durch billigere Zeitarbeiter zu ersetzen. Um diese Entwicklung zu unterbinden und um Missbrauch zu verhindern, setzen wir uns für eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein.“ Die Ministerin befürwortet eine gesetzliche Regelung für den Einsatz von Leiharbeitern in Unternehmen, die Tarifflucht und Lohndumping verbietet.
Kramp-Karrenbauer warnt vor zu schnellem Aktionismus. Vor einer gesetzlichen Neuregelung ist daher die anstehende Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes abzuwarten.






